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06.03.17 –
Die Rede von Fraktionschef Felix Doepner anlässlich der Kreisgebietsreform:
"Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir stimmen heute nicht über ein Ja oder Nein zur Kreisgebietsreform ab. Das Innenministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten einen Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform aus der Hand von Referenten vorgelegt – mit der Aufforderung, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Landrat Lewandowski hat von der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeiten lassen und den Fraktionen und uns Abgeordneten zugeleitet. Der Kreistag soll – so lautet die Beschlussvorlage – dieser Stellungnahme zustimmen und sie sich so zu eigen machen. Sie setzt sich aus der Sicht der Kreisverwaltung sehr detailliert mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs auseinander. Sie ist eine gründliche und differenzierte Arbeit. Sie kommt zu einer Ablehnung des Gesetzentwurfs und fordert etliche grundlegende Änderungen. Begründung: Unser Landkreis wäre der Verlierer, die Stadt Brandenburg an der Havel würde bevorteilt. Die Nachteile und finanziellen Belastungen würden den neugebildeten Landkreis überfordern. Es gäbe sehr große Anpassungsschwierigkeiten z.B. bei der Zusammenführung von Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Jugendhilfe; die komplizierte Umsetzung der Einkreisung mittels „Fusion“ und „Fusionsgremium“ blockiert die laufende Arbeit und Personalwirtschaft (z.B. Einstellungsverbot); befürchtet wird, dass im neugebildeten Landkreis zu Lasten der Kommunen die Erhöhung der Kreisumlage unvermeidbar wird. Die vom Land zu leistenden finanziellen Hilfen werden als unzureichend beurteilt.
Wir haben uns in der KT-Fraktion dazu entschlossen, der vorgelegten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf im Kreistag zuzustimmen, weil wir die entscheidenden Kritikpunkte teilen. Das heißt nicht, dass wir gegen die Kreisgebietsreform generell sind, sondern nur gegen den Gesetzentwurf und die darin vorgesehene Art der Umsetzung der Zusammenführung von Landkreis Havelland, Stadt Brandenburg a.d.H. und Amt Beetzsee.
Wir reihen uns mit der Zustimmung zur Stellungnahme nicht in die CDU-geführte Volksinitiative gegen die Kreisgebietsreform ein. Unsere diffenzierende Position ist folgende: Ja, unser Landkreis Havelland ist in seiner jetzigen Gestalt und Verfassung lebens- und zukunftsfähig. Trotz zu geringer Einwohnerzahl. Er braucht für sich selbst keine Kreisgebietsreform. Aber auf diesem Standpunkt selbstzufrieden zu verharren, ist eine Haltung von der Art „Hauptsache uns geht es gut“ und erinnert an die Devise „Wir zuerst“. Das heißt: Wenn aus übergeordneten landespolitischen begründeten Gesichtspunkten eine Kreisgebietsreform – in unserem Falle eine Einkreisung der Stadt Brandenburg a.d.H. und des Amtes Beetzsee – erforderlich ist, dann sollten wir nicht grundsätzlich dagegen sein. Wer, wenn nicht ein in seiner Haushaltsstabilität guter und starker Landkreis, könnte denn die Belastungen aus einem Zusammengehen mit einem schwachen Landkreis oder kreisfreien Stadt tragen helfen.
Es sind in der zu beschließenden Stellungnahme etliche Schwierigkeiten dargestellt worden. Und zwar so stark und deutlich, dass allein ihretwegen ein Zusammengehen mit Brandenburg unmöglich erscheint. Schwierigkeiten sind jedoch dazu da, dass sie überwunden werden. Auch die unweigerlich mit einer Kreisgebietsreform auftretenden großen Schwierigkeiten. Die in der Stellungnahme dargelegten beträchtlichen Anpassungsschwierigkeiten, verwaltungsmäßigen Hindernisse und finanziellen Unwägbarkeiten können doch nicht von vornherein zur Folge haben, dass allein schon ihretwegen eine Kreisgebietsreform abzulehnen ist. Allerdings die Hilfen, die der Gesetzentwurf zur Überwindung der Schwierigkeiten vorsieht, sind absolut nicht ausreichend.
Hier müsste seitens des Landes schon stark nachgebessert werden. Auf jeden Fall dürfen die ohnehin vorhandenen Schwierigkeiten nicht noch vergrößert und verstärkt werden. Das passiert jedoch. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren für die Einkreisung der Stadt Brandenburg geht nach dem Motto „Warum einfach, wenn es auch umständlich geht“. Der in § 1 Abs. 3 vorgesehene Weg „Neugliederung durch Gesetz“ bedeutet erst Einkreisung des Amtes Beetzsee, dann Auflösung des Landkreises am Tag vor der Kommunalwahl und Neubildung des Landkreises mit der Stadt Brandenburg am Tag der Kommunalwahl.
Dieses äußerst umständliche „Fusions“-Verfahren macht wegen der vielen deswegen zuvor zu regelnden Dinge die ganze Sache unnötig kompliziert, zeit- und Personalkräfte raubend. Darum gilt: So nicht! Wir stimmen darum hier ausdrücklich der Aussage in der Stellungnahme auf Seite 3 zu: „Die Einkreisung der Stadt Brandenburg a.d.H. und der Wechsel des Amtes Beetzsee hat in den bestehenden Landkreis - ohne Neugliederung - zu erfolgen.“ Das ist für uns der Kernpunkt. Als Letztes: Die Kreisgebietsreform kostet viel Geld. Der Volksmund sagt: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“ Das gilt auch in diesem Fall. . Die, die diese Kreisgebietsreform nicht wollen wie z.B. unser Landkreis und seine Kommunen (einschließlich der hinzukommenden), dürfen nicht die finanziellen Lasten aufgebürdet bekommen."
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Auf Kreisebene steht für den Abend die Wahl eines/einer Direktkandidat*in für den Bundestags-Wahlkreis 60 (Stadt Brandenburg an der Havel, amtsfreie Gemeinden aus den [...]
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