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12.03.18 –
Die Anfrage und die Antworten im Detail:
Die Situation bei den Böhner Höfen an der L 96 (Sachverhaltsdarstellung aus Sicht der anfragenden Fraktion) An der Rathenower Landstraße (L 96) im Bereich der Böhner Höfe außerhalb der geschlossenen Ortschaft Böhne befinden sich drei Bushaltestellen für die HVL-Linie 678, die von den Bewohnern der sieben nahegelegenen Gehöfte für ihre Fahrten mit dem Bus genutzt werden, v. a. von den dort wohnenden Schulkindern. Es handelt sich bei diesen Haltestellen nur um Pfosten am Straßenrand mit dem Haltestellenschild H. Es gibt von den Häusern zu den Haltestellen keinen Fußweg. Wer zur Haltestelle gehen will, muss am Straßenrand entlanggehen, d. h. an der Asphaltkante oder auf dem Grasstreifen. Das müssen auch zu jeder Zeit und bei jedem Wetter die Schulkinder so machen. Die L 96 ist aber eine von Pkw und Lkw viel befahrene Landstraße. Es sind z. B. in der Morgenstunde zwischen 6.15 Uhr und 7.15 Uhr insgesamt 306 Fahrzeuge beispielhaft im Herbst 2016 von den Anwohnern gezählt worden. Es gibt auf der Strecke keine Geschwindigkeitsbeschränkung, d. h. die Pkw-Fahrer dürfen 100 km/h schnell fahren (vermutlich sind viele noch schneller), die Lkw-Fahrer 80 km/h. Nach unseren Informationen wurde eine von den Bürgern beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung vom Landkreis versagt. Diese Situation ist eine ständige Gefährdung aller, insbesondere der Kinder, die mit dem Bus fahren wollen - sowohl auf dem Weg zur Haltestelle wie auch beim Warten an der Haltestelle. Zur eigenen Sicherheit müssen sie über den Grasstreifen gehen und auf ihm warten, was bei nassem Gras zu nassen Schuhen führt. Besorgte Eltern lassen deshalb ihre Kinder nicht mit dem Bus in die Schule fahren.
1. Ist Ihnen die beschriebene Situation bekannt?
Landrat Roger Lewandowski: Ja, die Situation ist bekannt.
2. Wer ist an der Landstraße im Bereich der Böhner Höfe für die Haltestellen zuständig? Wer hat ggfls. für den Zustand der Haltestellen zu sorgen?
Landrat Roger Lewandowski: Den Standort einer Haltestelle, die Anordnung des Verkehrszeichens „Haltestelle" legt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland fest. Bauliche Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Straßenbaulastträger, hier den Landesbetrieb Straßenwesen und die Stadt Rathenow.
3. Wie sollen die Kinder bei einer Verkehrsdichte von mehr als 5 Fahrzeugen/Minute und zulässigem Tempo 100 km/h gefahrlos und sicher die Straße entlang gehen und ggfls. überqueren?
Landrat Roger Lewandowski: Die StVO regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Gemäß S 3 Abs. 2a StVO darf ein Fahrzeug nur so schnell geführt werden, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Das heißt, vom Fahrzeugführer wird das Äußerste verlangt, um eine Gefährdung der Kinder zu vermeiden. Das setzt allerdings voraus, dass Kinder auch zu jeder Zeit gesehen werden können.
4. Warum ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für Pkw und von 50 km/h für Lkw zuzüglich Überholverbot verhängt und beschildert worden?
Landrat Roger Lewandowski: Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich nur dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht, vorhanden ist. Eine derartige Gefahrenlage ist bisher durch die Straßenverkehrsbehörde nicht erkannt worden. Die Straßenverkehrsbehörde wird erneut prüfen, ob dort verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden müssen.
5. Im November und im Dezember hat Ihnen eine besorgte Mutter wegen Ihres Schulkindes zu der oben geschilderten Problemlage zwei Briefe geschrieben. Sie hat bisher keine Antwort von Ihnen oder von Ihrer Verwaltung. Warum haben Sie ihr auf ihre Briefe nicht geantwortet?
Landrat Roger Lewandowski: Die fehlende Beantwortung tut mir leid. Von meiner zuständigen Fachverwaltung hätte ihr zumindest eine Eingangsbestätigung zugesandt werden müssen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt über den aktuellen Sachstand zu informieren. Gegenwärtig ist es so, dass sowohl der Entwurf von Haltestellen als auch die dazu erforderliche Kostenschätzung vorliegt. Die weiteren Einzelheiten hierzu sollten in der 9. KW zwischen der Stadt Rathenow und dem LS sowie Vertretern der Bürgerinitiative besprochen worden sein. D. h. nach meinem Kenntnisstand arbeiten die für die baulichen Maßnahmen zuständigen Behörden (siehe Frage 2) gegenwärtig eng zusammen, um den Bau der Haltestellen und deren Zuwegung schnellstmöglich zu realisieren.
Thema 2 Radweg als sicherer Schulweg (Sachverhaltsdarstellung aus Sicht der anfragenden Fraktion)
Die Bewohner der Böhner Höfe fordern einen Radweg entlang der L 96. Es besteht in einigen Bereichen entlang der L 96 bereits ein Radweg; es geht also „nur" um einen Lückenschluss. Die aus zwei Lücken bestehenden Bereiche betragen insgesamt etwa 2,8 Kilometer. Der Radweg wird dringend als Schulweg zu den Haltestellen benötigt, denn der touristische Havel-Radweg ist für das vorliegende Problem keine Lösung. Es ist bekannt, dass für einen Radweg entlang einer Landesstraße das Land zuständig ist. Nach aktuellem Erkenntnisstand sieht die Landesregierung aber keinen Bedarf.
1. Sind Sie bereit, die Forderung nach einem Radweg entlang der L 96 Lückenschluss von ca. 2,8 km - zu unterstützen und sich zu eigen zu machen?
Landrat Roger Lewandowski: Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich den Bau des Lückenschlusses unterstützen.
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