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14.03.15 –
Update 09.05.2015: Antwort des Kreises (s.u.)
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit einer Krankenversicherungs-Chipkarte für Asylsuchende zeigt die Vorteile der Chipkarte: Sie erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen, verringert den bürokratischen Aufwand erheblich und verhindert eine Stigmatisierung und Belastung der Aslysuchenden. Deshalb fragt unsere Kreistagsfraktion den Landrat, ob es Pläne gibt, diese auch im Havelland einzuführen.
Die Anfrage im Wortlaut:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag Havelland
Einführung einer Krankenversicherungs-Chipkarte für Asylsuchende
Sehr geehrter Herr Landrat!
Aktuell erhalten Flüchtlinge nur bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und lebensbedrohlichen Gesundheitsstörungen eine medizinische Behandlung. In Brandenburg ist dazu die vorherige Beantragung eines Krankenscheines notwendig. Zum einen ist die Beantragung und Abrechnung von medizinischen Leistungen mit den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte sehr kompliziert und mit einem immensen bürokratischen Aufwand verbunden. Zum anderen ist der Zwang, einen Krankenschein für jede einzelne Behandlung bei einer Behörde beantragen zu müssen, für die Asylsuchenden stigmatisierend und belastend. Diese Praxis kann zu erheblichen Verzögerungen bei der ärztlichen Versorgung führen.
In Bremen und Hamburg wurden Verträge zwischen Kommunen und Krankenkasse geschlossen, die die Ausgabe von digitalen Krankenkassenkarten an Asylsuchende ermöglichen (Bremer Modell). Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass dies zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltung führt bei konstanten Kosten, da der Umfang der gewährten medizinischen Leistungen im Vergleich zu heute nicht ausgeweitet wird.
Die Landesregierung befürwortet die Einführung des Bremer Modells in Brandenburg. Unter der Voraussetzung eines einheitlichen Vertrags mit allen Landkreisen ist die AOK Nordost zur Ausgabe von Krankenkassenkarten an Flüchtlinge bereit.
Wir haben dazu folgende Fragen:
1. Wie steht die Kreisverwaltung zu der Einführung des Bremer Modells?
2. Gibt es bereits diesbezüglich Gespräche zwischen der Kreisverwaltung und der Landesregierung oder der AOK Nordost? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?
3. Sehen Sie Probleme bei der Einführung des Bremer Modells? Wenn ja, worin bestehen diese?
4. In welchem Zeitraum kann sich die Kreisverwaltung einen Vertragsabschluss mit der AOK Nordost und die Einführung der digitalen Krankenkassenkarte vorstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Doepner
Fraktionsvorsitzender
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