Erster Entwurf Bundestagswahlprogramm

Berge (Nauen) braucht dringend einen Fußgängerüberweg über die B5!

Antrag der Fraktion Grüne/B90 im Kreistag HVL

05.02.18 – von Felix Doepner und Wolfgang Seelbach –

An der B 5 im Ortsteil Berge der Stadt Nauen gibt es – anders als im Ortsteil Lietzow - keinen gesicherten Fußgängerübergang, um die B 5 überqueren zu können. Große Teile der Bevölkerung – die betroffenen, auf einen solchen Übergang angewiesene Menschen – fordern einen solchen Übergang. Die Stadtverwaltung Nauen hatte einen entsprechenden Antrag an die zuständige Kreisverwaltung Havelland gerichtet. Die hat den Antrag nach Prüfung abgelehnt mit der Begründung, nach den dafür geltenden Richtlinien sei das nicht begründet: Verkehrsaufkommen und Bedarf durch die Bevölkerung reichten nicht aus.  

ANTRAG: Gesicherter Fußgängerübergang in Berge, Stadt Nauen

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung – hier das Dezernat für Öffentliche Sicherheit – wird beauftragt, so schnell wie möglich an der B 5 im Ortsteil Berge der Stadt Nauen einen mit Zebrastreifen und Bedarfsampel gesicherten Fußgängerübergang zu schaffen.   Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der B 5 in Berge ist nicht geringer als im unmittelbar benachbarten Ortsteil Lietzow. Dort gibt es einen gesicherten Fußgängerübergang. Der Bedarf der Bevölkerung nach einem gesicherten Fußgängerübergang ist in Berge ebenfalls nicht geringer als in Lietzow. Die Begründung für den Unterschied zu Ungunsten von Berge, in Lietzow gebe es eine Kita, kann nicht hingenommen werden. Auch in Berge leben Kinder, außerdem – wie in Lietzow – ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die durch ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung unbedingt auf einen sicheren Fußgängerübergang für ihre Wege im Dorf angewiesen sind. Zudem ist in Berge der Jugendhof Brandenburg angesiedelt, so dass dort mehr als in anderen gleichgroßen Ortschaften mit Jugendlichen im Straßenverkehr zu rechnen ist.

Zudem hält sich leider ein großer Teil der Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h tagsüber innerhalb der Ortschaft. Die Herabsetzung auf 30 km/h in den Nachtstunden ist für die Fußgänger unerheblich. Es ist nicht einzusehen, dass die Sicherheit der Fußgänger geringer gewertet wird als die Bequemlichkeit der Autofahrer, ohne Halt den Ort durchfahren zu dürfen. Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer muss Vorrang haben.  

Mit freundlichen Grüßen  

Wolfgang Seelbach, Fraktionsvorsitzender

 

Siehe auch:

Bericht im rbb 

programm.ard.de/TV/Themenschwerpunkte/Politik/Nachrichten/Startseite/

Artikel im BraWo 


www.moz.de/landkreise/havelland/falkensee/falkensee-artikel/dg/0/1/1635534/

 

Kategorie

Kreistagsfraktion - Anträge | Nauen | Verkehr

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