Erster Entwurf Bundestagswahlprogramm

Durch die Schulgeldzahlung an den Landkreis ist die Stadt Friesack finanziell in einer aussichtslosen Situation

25.03.16 – von Herr N. (Friesack) - Petra Budke –

Sehr geehrte Frau Budke

Im Vorfeld der Landratswahlen möchte ich Ihnen eine Frage stellen.

Ich bin Bürger der Stadt Friesack, aktuell benutzt der Landkreis die Stadt Friesack um sein Flüchtlingsproblem zu lösen, in Spitzenzeiten hatten wir in Friesack 336 Asylbewerber, die Stadt selbst hat ca 2000 Einwohner. Die hohe Zahl der Flüchtlinge resultiert sicherlich auch aus der Situation der abgebrannten Turnhalle in Nauen. Aktuell wurde die Zahl der Asylbewerber um 100 reduziert da jetzt weitere Unterkünfte im Landkreis zur Verfügung stehen und der Flüchtlingstrom aktuell nicht so groß ist.

Man sollte annehmen dass der Landkreis sich für die Bereitschaft der Stadt Friesack und dem offenen und problemlosen Umgang mit der Flüchtlingssituation bedankt und natürlich auch etwas die eigene Bevölkerung unterstützt. Aktuell versucht der Landkreis die Stadt Friesack man könnte sagen systematisch finanziell zu Ruinieren. Die Stadt Friesack muß aktuell an den Landkreis pro Schüler zwischen 1600 und 2000 Euro Schulgeld Pro Jahr bezahlen. ( Die genaue Zahl ist mir leider nicht bekannt)

Die Höhe der Schulgeldforderung begründet der Landkreis mit Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude. Das Schulgebäude ist Eigentum vom Landkreis. Ich bin der Meinung der Landkreis muß die Kosten für die Schüler auf den gesamten Landkreis pro Schüler aufteilen, so dass für jedes Schulkind im Landkreis die gleiche Höhe Schulgeld zu zahlen ist.

Durch die aktuelle Höhe der Schulgeldzahlung an den Landkreis ist die Stadt Friesack finanziell in einer aussichtslosen Situation und wird vermutlich im nächsten Jahr den Haushalt nicht mehr ausgleichen können.

Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zum Thema Schulgeldzahlung an den Landkreis durch die Stadt Friesack mit. Ich möchte gern von Ihnen verbindlich wissen wie Sie dieses Problem lösen möchten wenn Sie Landrat werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herr N.


Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat habe ich habe sehr viel Gutes aus Friesack über die beeindruckende Aufnahmebereitschaft für die Flüchtlinge und den unkomplizierten Umgang mit der Situation gehört. Dafür gebührt der Stadt wirklich große Anerkennung. Bitte übermitteln Sie meinen ganz herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger.

Nun zu Ihrer Frage.  

Die Kooperationsschule Friesack ist eine Ganztagsschule in Trägerschaft des Kreises. Der Kreis erhebt für jeden Schüler, der die Kooperationsschule besucht, in der jeweiligen Wohnortgemeinde einen entsprechenden Kostensatz. Das ist im §116 des Brandenburgischen Schulgesetzes geregelt.

Im Falle der Kooperationsschule Friesack beträgt der Kostensatz  2.430,43 Euro.  Das Amt Friesack zahlt für 96 Schüler aus dem gesamten Amtsbereich 233.321,28 Euro laut Haushalts-Satzung des Kreises 2016; die Stadt Friesack  für 52 Schüler 126.382,36 Euro (die in der Gesamtsumme enthalten sind).

Dieser Satz wird aber nicht nur für die Schüler aus Friesack angesetzt, sondern genauso auch für die Schüler aus allen anderen Kommunen, die die Kooperationsschule besuchen.

Der Kostensatz ist im Vergleich mit den Sätzen anderer Schulen allerdings tatsächlich sehr hoch. Ich werde unsere Kreistagsfraktion bitten, bei der Kreisschulverwaltung genau nachzufragen, was die Gründe dafür sind und ob es an der erforderlichen Schulsanierung liegt. Wir werden diesen Fall sehr genau prüfen. Es kann nicht sein, dass dieser Kostensatz die Gemeinde in die Haushaltssicherung treibt. Die Qualität der Bildung darf nicht vom Wohnort eines Schülers oder einer Schülerin abhängen. 

Grundsätzlich sind wir Grüne der Auffassung, dass das Land die Kommunen finanziell ausreichend ausstatten muss. Außerdem setzen wir uns für eine Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung zwischen Bund und Ländern ein, damit der Bund in Zukunft direkt in die Bildung, z.B. in Ganztagsschulen, investieren kann.

Mit freundlichen Grüßen 

Petra Budke

 

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