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16.10.20 –
Potsdam – Trotzt mehrerer Aufforderungen schritt die Untere Naturschutzbehörde Havelland nicht gegen den massiven Holzeinschlag im Naturschutz- und FFH-Gebiet „Lindholz“ ein. Deswegen reichte der NABU Brandenburg ein Eilverfahren ein. Als ersten Schritt erlies das Verwaltungsgericht Potsdam eine Zwischenverfügung: die forstlichen Arbeiten müssen während des Gerichtsverfahrens ruhen.
Im FFH- und Naturschutzgebiet „Lindholz“ führte ein Unternehmen im Auftrag der Privatwaldbesitzerin auf mehreren größeren Flächen massiven Holzeinschlag durch. Mit schwerer Technik wurden Bäume gefällt, weite Schneisen in den Wald geschlagen und jeglicher Bewuchs inklusive Sträucher, Kräuter, Wurzelteller, Altbäume und Totholz entfernt und zum größten Teil noch vor Ort geschreddert. Selbst Jahre alte Baumstümpfe fielen diesem verehrenden Vorgehen zum Opfer. Schwere Maschinen verdichteten und wühlten den Waldboden auf. Dabei wurden auch auf mehreren Hektar gesunde Stieleichen, Winterlinden, Hainbuchen abgeholzt. „Hier geht es nicht um „Beseitigung von Sturmschäden“ oder „ordnungsgemäße Waldwirtschaft“, sondern um massiven Holzeinschlag im Schutzgebiet“, so der Eindruck der Naturschützer*innen vom NABU Osthavelland. Durch diese Arbeiten wurden Lebensräume seltener und streng geschützter Arten wie Hirschkäfer und Mopsf ledermaus zerstört.
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Klima | Kreisverband Havelland | Pressemitteilung | Schönwalde-Glien | Umwelt
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