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01.04.15 –
Das Havelland ist stark durch die Agrarwirtschaft geprägt. Insbesondere in der Massentierhaltung werden häufig Antibiotika eingesetzt. Als Folge können sich resistente Bakterien bilden, die im Fleisch bei nicht fachgerechter Erhitzung auch vom Konsumenten aufgenommen werden. Unsere Grünen-Fraktion im Kreistag will deshalb wissen, in welchem Umfang Antibiotika den Tieren verabreicht wurde, welcher Betriebstyp die meisten Antibiotika verwendete und auch welche Reserveantibiotika zum Einsatz kamen.
Hintergrund:
Massentierhaltung bedeutet immer, dass eine zu hohe Zahl von Nutztieren auf wenig Raum gehalten wird. Das ist nur mit Mengen von Antibiotika möglich. Häufige und häufig auch willkürliche Antibiotikagaben erhöhen jedoch das Risiko, dass sich resistente Bakterien bilden.
Resistente Bakterien können zum Beispiel durch unsaubere Verarbeitung in den Schlacht- und Zerlegebetrieben auch im Endprodukt erhalten bleiben. Sie werden also mitgekauft und eventuell mitverzehrt, wenn das erworbene Stück Fleisch nicht hygienisch verarbeitet und ausreichend erhitzt wurde. Auch Vegetarier sind unter Umständen gefährdet: Selbst auf Gemüse wurden resistente Bakterien bereits gefunden. Denn die Bakterien werden über die Abluft der Ställe in die Umwelt getragen oder mit der Gülle auf Felder ausgebracht. Durch Abdrift gelangen sie ins Oberflächenwasser. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verkaufen Pharmafirmen jährlich über 1.450 Tonnen Antibiotika an Tierärzte. In der Humanmedizin werden Schätzungen zufolge mit rund 700 bis 800 Tonnen Antibiotika pro Jahr nur rund halb so viel eingesetzt. (s.a. BUND)
Unsere Anfrage im Wortlaut:
Betr.: Antibiotikaeinsatz in der havelländischen Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Landrat,
Laut der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG § 58), welche seit dem 1. April 2014 in Kraft ist, sind Mastbetriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als
− 20 Mastkälber bis zu einem Alter von 8 Monaten
− 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten
− 250 Mastferkel vom Absetzen bis zu einem Gewicht von 30 kg
− 250 Mastschweine über einem Gewicht von 30 kg
− 1000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder
− 10000 Masthühner ab dem Schlüpfen
halten, dazu verpflichtet ihre halbjährlichen Tierzahlen sowie die eingesetzten Antibiotika an die jeweiligen zuständigen Veterinärbehörden zu melden.
Genauer müssen gemeldet werden:
• Die Anzahl an gehaltenen Tieren zu Beginn des Kalenderhalbjahres
• Anzahl der aus dem Betrieb abgegebenen Tiere einschließlich Datum
• Anzahl der in den Betrieb aufgenommenen Tiere einschließlich Datum
sowie die
• Bezeichnung des angewendeten Antibiotikums
• Anzahl und Nutzungsart der behandelten Tiere
• Datum der Behandlung (der erste Tag der Anwendung)
• Dauer der Behandlung in Tagen
• Gesamtmenge des Antibiotikums.
Für jede Nutzungsart auf einem Betrieb wird pro Kalenderhalbjahr die betriebliche Therapiehäufigkeit errechnet. Die Therapiehäufigkeit ergibt sich, vereinfacht ausgedrückt, aus dem Verhältnis der Anzahl an Antibiotika-Behandlungen zur Anzahl an gehaltenen Tieren.
Aus allen betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden für jede Nutzungsart und für jedes Halbjahr zwei Kennzahlen abgeleitet und veröffentlicht:
• als Kennzahl 1 der Median (der Wert, unter dem 50 % aller betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen)
• als Kennzahl 2 das dritte Quartal (der Wert, unter dem 75 % aller betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen).
(Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes
Brandenburg, 2014)
In Brandenburg werden die Daten von den Betrieben in eine Datenbank beim Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg (LKV BB) eingetragen und in anonymisierter Form von den jeweiligen Kreis-Veterinärämtern an das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitergeleitet.
Hierzu nun unsere Fragen:
1. Welcher Gesamtverbrauch an Antibiotika (in kg) wurde von den Betrieben im Landkreis gemeldet?
2. Wie hoch war der Antibiotikaverbrauch im Landkreis (in kg) aufgeschlüsselt nach Masttierart (siehe oben „a bis f“) und folgenden Größenklassen:
a. Bei Mastkälbern
i. Bis weniger als 500 Kälberplätze
ii. 500 bis weniger als 1 000 Kälberplätze
iii. 1 000 und mehr Kälberplätze
b. Bei Mastrindern
i. Bis weniger als 600 Rinderplätze
ii. 600 bis weniger als 800 Rinderplätze
iii. 800 und mehr Rinderplätze
c. Bei Mastferkeln
i. Bis weniger als 4 500 Ferkelplätze
ii. 4 500 bis weniger als 6 000 Ferkelplätze
iii. 6 000 bis weniger als 9 000 Ferkelplätze
iv. 9 000 und mehr Ferkelplätze
d. bei Mastschweinen
i. Bis weniger als 1 500 Schweineplätze
ii. 1 500 bis weniger als 2 000 Schweineplätze
iii. 2 000 bis weniger als 3 000 Schweineplätze
iv. 3 000 und mehr Schweineplätze
e. bei Mastputen
i. Bis weniger als 30 000 Putenplätze
ii. 30 000 bis weniger als 40 000 Putenplätze
iii. 40 000 bis weniger als 85 000 Putenplätze
iv. 85 000 und mehr Putenplätze
f. bei Masthühnern
i. Bis weniger als 30 000 Hühnerplätze
ii. 30 000 bis weniger als 40 000 Hühnerplätze
iii. 40 000 bis weniger als 85 000 Hühnerplätze
iv. 85 000 und mehr Hühnerplätze
3. Wie hoch war die durchschnittliche betriebliche Therapiehäufigkeit aufgeschlüsselt nach Masttierart und Betriebstyp im Landkreis?
4. Wie viele Betriebe (absolut und prozentual) aufgeschlüsselt nach Masttierart und Betriebstyp haben die Kennzahl 1 überschritten und wie viele die Kennzahl 2?
5. Welche Antibiotika wurden im Landkreis eingesetzt und in welchen Mengen (in kg)? Welche Reserveantibiotika kamen zum Einsatz?
Mit freundlichen Grüßen!
Felix Doepner
Fraktionsvorsitzender
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