Grüne Havelland

Kreisverband Havelland

Grünes Wahlprogramm: Brieselang 2014

1. Verkehr 1.1   Verbesserung des ÖPNV im ländlichen Raum Aufgrund der Struktur von Brieselang sind folgende Punkte für die künftige Entwicklung wesentlich: Erreichbarkeit der Oberzentren, in erster Linie Berlin, in zweiter Linie Potsdam Erreichbarkeit der Mittelzentren Falkensee und Nauen Erreichbarkeit umliegender Gewerbegebiete anderer Gemeinden, z.B. GVZ Berlin-West, Teilfläche Wustermark Erreichbarkeit der Brieselanger Schulen und Gewerbegebiete durch die Einwohner Brieselangs als auch durch die Einwohner umliegender Städte und Gemeinden

10.04.14 –

1. Verkehr

1.1   Verbesserung des ÖPNV im ländlichen Raum

Aufgrund der Struktur von Brieselang sind folgende Punkte für die künftige Entwicklung wesentlich:

  • Erreichbarkeit der Oberzentren, in erster Linie Berlin, in zweiter Linie Potsdam

  • Erreichbarkeit der Mittelzentren Falkensee und Nauen

  • Erreichbarkeit umliegender Gewerbegebiete anderer Gemeinden, z.B. GVZ Berlin-West, Teilfläche Wustermark

  • Erreichbarkeit der Brieselanger Schulen und Gewerbegebiete durch die Einwohner Brieselangs als auch durch die Einwohner umliegender Städte und Gemeinden

 

Die Grünen werden sich deshalb für Erhaltung und Verbesserung entsprechender ÖPNV-Verbindungen einsetzen. Konkret fordern wir:

  • Der 30-min-Takt der Regionalbahnen nach Falkensee-Berlin bzw. Nauen ist durch das Land zu gewährleisten. Dem weiter zunehmenden Verkehrsaufkommen ist durch Einsatz von Zuggarnituren mit höherer Kapazität (z.B. Doppelstock-Triebwagenzügen) Rechnung zu tragen.

  • Sobald die infrastrukturellen Voraussetzungen vorliegen (3. Streckengleis Berlin-Nauen), ist eine Taktverdichtung auf 20 min vorzunehmen.

  • Die Anbindung nach Potsdam soll dahingehend verbessert werden, dass jeder zweite Zug der Linie RB 13 statt nach Wustermark über Brieselang nach Nauen geführt wird.

  • Dem Land soll vorgeschlagen werden, untersuchen zu lassen, ob eine Wiederinbetriebnahme der Strecke Nauen – Wustermark sinnvoll ist, mit der u.a. für Bredow wieder eine Zuganbindung möglich wäre und das Gewerbegebiet an der B 5 durch einen zusätzlichen Halt angebunden werden könnte.

  • Mit der Inbetriebnahme der Verkehrsprojekte 8.2 (Neubaustrecke Erfurt – Halle/Leipzig, 2016) und 8.3 (Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt, 2017) werden sich Fahrplanänderungen ergeben, die sich auch auf unseren Raum auswirken. Zugleich plant DB Ferrnverkehr, den ICE-Takt zwischen Berlin und Hamburg auf 30 min zu verdichten. Hierzu fordern die Grünen, dass durch diese Maßnahmen keine Verschlechterung der Anbindung Brieselangs im Regionalverkehr erfolgen darf und der Taktknoten Bahn/Bus zur Minute 30 erhalten bleibt.

  • Für die Buslinie 649 ist die Linienführung zu ändern und zu ergänzen: Brieselang – Zeestow (Schleife) – GVZ Wustermark – Wustermark-Dyrotz – Wustermark – Gewerbegebiet Zeestow. Gegenüber der z.Z. praktizierten Schleifenfahrt durch das GVZ Wustermark ist eine Schleifenfahrt Zeestow wesentlich kürzer und bringt damit eine Fahrzeitersparnis. Zugleich wird das Outlet-Center tangiert (Haltestelle an der Abzweigung von der B 5 nach Dyrotz und Dyrotz selbst an Wustermark besser angebunden. Durch die Linienverlängerung nach dem Gewerbegebiet Zeestow wird dieses direkt sowohl an Brieselang als auch an Wustermark und mittelbar über den Bf Wustermark an weitere Orte angebunden.

  • Die Teilfläche Brieselang des Gewerbegebietes Berlin-West ist über eine veröffentlichte Buslinie Brieselang – GVZ Brieselang – Nauen über die neue Nordanbindung und zweite Zufahrt, die dieses Jahr gebaut wird, durch den ÖPNV zu erschließen.

 

1.2   Individualverkehr

Der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahre 2008, der i.w. auf Zahlen aus dem Jahre 2006 basiert, bedarf aufgrund der Einwohner- und Gewerbeentwicklung einer Fortschreibung. Neben den Belangen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sind die Belange der Radfahrer und Fußgänger zu berücksichtigen.

Die Fortschreibung muss auch perspektivisch Wege aufzeigen, wie der MIV im Kerngebiet verringert werden kann, z.B. durch Abkehr von der derzeit weitgehend vorhandenen Innenerschließung hin zu einer Außenerschließung über tangentiale Verbindungen. Die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Randbedingungen sind aufzuzeigen.

Der erste Schritt einer reinen Fahrrad-/Fußweg-Verbindung im Innerortsbereich entlang des Grabens 506 soll zu einem Fahrrad-/Fußweg-Netz in Brieselang im Rahmen der Möglichkeiten weiterentwickelt werden.

Die Zunahme des LKW-Verkehrs in der Relation GVZ Wustermark – B 5 führt zu unerträglichen Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt Zeestow. Deshalb soll auf das Land  eingewirkt werden, als Vorabmaßnahme des Ausbaus der BAB A 10 und des Havelkanals die Kuhdammbrücke durch einen dann sowieso erforderlichen zweispurigen Neubau zu ersetzen, über den der LKW-Verkehr dann geführt werden könnte. Gleichzeitig besteht dann die Möglichkeit, die BAB-Umleitungsstrecke über GVZ Wustermark und Kuhdammbrücke zu führen.

 

1.3   Anliegerstraßenbau

Damit die Belastung der Anlieger durch den Anliegerstraßenbau nicht noch weiter steigt, müssen alle Möglichkeiten der Einsparung ausgeschöpft werden, wobei jedoch niedrigere Baukosten nicht zu Lasten künftig höherer Unterhaltungskosten gehen dürfen. Hierzu zählen:

  • Detaillierte Prüfung des vorhandenen Untergrundes/Unterbaus auf seine Tragfähigkeit, um einen Bodenaustausch weitgehend zu vermeiden.

  • Abweichungen vom Brieselanger Mindestausbau-Standard (Straßenbreite, Bauklasse V) nur in begründeten Einzelfällen.

  • Ausschreibungen für alle Straßenvorhabenlose eines Haushaltsjahres zu einem Termin mit der Option für die Bieter, Angebote für sowohl für ein Los als auch für mehrere oder alle Lose abgeben zu dürfen. Die in der Prioritätenliste vorgenommene Quartiersbildung ist zu überprüfen, ob nicht Einzelstraßen verbleiben, bei deren späteren Ausbau aufgrund der Losgröße keine wirtschaftlichen Angebote zu erwarten sind.

1.4   Sonstiger Straßenbau

Die Belange der Fußgänger und Radfahrer sind stärker zu berücksichtigen. Die Planung hat die tatsächlichen Laufwege der Fußgänger zu berücksichtigen. Fußwege, die im „Nichts“ enden, fehlende Anschlüsse zu vorhandenen Wegen und fehlende Überwege an Straßenkreuzungen müssen der Vergangenheit angehören.

 

2. Jugendarbeit, Sport, Freizeit, Kultur

2.1   Jugendarbeit

Die bereits in der Gemeindevertretung beschlossenen Projekte müssen unverzüglich umgesetzt werden. Hierzu zählt

  • Wegeleitsystem (Projekt der Hans-Klakow-Oberschule) mit Schwerpunkt Orte mit Jugendaffinität

Während für die jüngeren Jugendlichen der Jugendclub zur Verfügung steht, fehlt in Brieselang ein adäquates Angebot für die älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, abgesehen von den Angeboten der Sportvereine. Der Bedarf ist zu ermitteln und Angebote, ggfs. in Zusammenarbeit mit Vereinen und kommerziellen Einrichtungen, sind zu unterbreiten (s. auch künftige Gemeindeentwicklung).

2.2   Sport

In Zusammenarbeit mit den bestehenden Vereinen ist zu ermitteln, welche zusätzlichen Angebote für die Einwohner von Interesse sind und welche Voraussetzungen hierfür von der Gemeinde geschaffen werden müssen, um diese mittel- bis langfristig realisieren zu können.

2.3   Freizeit und Kultur

Räumlichkeiten stehen in Brieselang hierfür nur eingeschränkt zur Verfügung. Es ist auch nicht abzusehen, wann finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um diese zu schaffen. Deshalb fordern Die Grünen, beim angedachten Neubau des Rathauses den Sitzungssaal einschließlich der Nebenräume so zu gestalten, dass übergangsweise dort Veranstaltungen aus dem Bereich Freizeit und Kultur (Konzert, Theater, Weihnachtssingen) stattfinden können.

Die Ausweitung des Veranstaltungskalenders im Amtsblatt auf die umliegenden Gemeinden ist ein wichtiger Schritt. Im zweiten Schritt sollten die Einwohner auch die entsprechenden Eintrittskarten am Ort erwerben können. Hierzu ist entweder ein Gewerbetreibender zu finden oder die Verwaltung (sprich Bürgerbüro) muss es selbst in die Hand nehmen.

 

3. Umweltschutz und Naturschutz

3.1   Schallschutz

Lärmbelästigung erfolgt in Brieselang in erster Linie durch Eisenbahn- und Autoverkehr. Zur Reduzierung des Lärms fordern die Grünen:

  • Eisenbahnverkehr:
    Schallschutzmaßnahmen auf der Nordseite der Bahntrasse im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Bundesverkehrswegen“.

  • Autoverkehr:
    • Bundesautobahn
      Hinwirken auf das Land, dass aufgrund des BAB-Ausbaus erforderliche Schallschutzmaßnahmen vorgezogen werden.
    • LKW-Irrverkehr
      Hinwirken auf die Straßenverkehrsbehörden, dass auf den Wegweisern an der Bundesautobahn, den Bundesstraßen und den sonstigen Straßen zusätzlich zu den Bezeichnungen GVZ Brieselang bzw. GVZ Wustermark das international bekannte Piktogramm für Gewerbegebiet angebracht wird, da vor allen ausländische Fahrer mit der Bezeichnung GVZ nicht anzufangen wissen.
    • Landes- und Kreisstraßen in den Innenbereichen des Gemeindegebietes
      Bei Sanierung dieser Straßen ist durch die Gemeinde eine lärmarme Deckschicht zu fordern.

3.2   Abfall

Zur Reduzierung von wilden Müllablagerungen hat die Gemeinde für eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern im Straßenraum und deren regelmäßige Entleerung zu sorgen.

In der Gemeinde muss eine Sammelstelle für Grünabfall, zumindest für die Zeit des Laubfalls, eingerichtet werden, da die Anlieger zur Pflege der Grünstreifen verpflichtet sind. Es verträgt sich nicht mit dem Prädikat „umweltfreundliche Gemeinde“, wenn zusätzlich Verkehr zum Abtransport in Nachbargemeinden produziert wird.

3.3   Naturschutz

Neben den durchgeführten Pflegeschnitten an den Bäumen sind je nach Baumart von Zeit zu Zeit Verjüngungsschnitte vorzunehmen, damit die Bäume lange erhalten bleiben.

Das Südostufer des Nymphensees ist zum Schutz der Vogelbrut bereits vor Beginn der Badesaison (15.05.) zu sperren.

 

4. Mittel- bis langfristige Gemeindeentwicklung

Die mittel- bis langfristige Gemeindeentwicklung muss u.a. folgenden Grundsätzen genügen:

  • Bedürfnisse sind frühzeitig zu erkennen und die Entwicklung muss daran ausgerichtet werden,

  • Flächen für künftige Funktionen sind so auszuweisen, dass möglichst wenig motorisierte Individualverkehr entsteht, d.h. Funktionen mit zentraler Bedeutung sind zentrumsnah anzusiedeln, Funktionen mit dezentraler Bedeutung verteilt über das Gemeindegebiet,

  • Flächen für die im Punkt 1.2 angesprochene Außenerschließung.

Um Flächen hierfür zu sichern, sind schrittweise die entsprechenden Planunterlagen zu erarbeiten. Aus vorhergehenden Punkten ist ersichtlich, dass mittel- bis langfristig

  • Flächen für weitere Sportanlagen (z.B. Tennis) benötigt werden. Es bietet sich hierfür das Gelände zwischen Sportplatz und den Schulen an.

  • eine Fläche für ein Veranstaltungszentrum gesichert werden sollte.

Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass mit der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Planunterlagen begonnen wird.

In die bereits angestoßene Planung zur Weiterentwicklung der Ortsmitte sind neben den Belangen des fließenden und des ruhenden Verkehrs auch die Belange der Fußgänger und Radfahrer zu berücksichtigen. Bei einer Umgestaltung des Marktplatzes ist insbesondere auf eine Barrierefreiheit zu achten.

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